SPD hat geliefert: Gute Arbeit

Veröffentlicht am 06.11.2021 in Aktuelles

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bald steht eine neue Bundesregierung unter Führung der SPD. Als vor 4 Jahren die mögliche Jamaika Koalition geplatzt ist hat sich die SPD gegen den eigenen Willen der Verantwortung gestellt, um erneut in die Große Koalition mit der CDU zu gehen. Obwohl es die einzige Möglichkeit einer Regierungsbildung war, wurde der Schritt von vielen kritisiert, nicht zuletzt auch aus den eigenen Reihen. Gerade darum lohnt es sich jetzt im Nachhinein einen Blick

zurückzuwerfen auf diese 4 Jahre Verantwortung der SPD. In einer Reihe hier im Gemeindeanzeiger wird die SPD Malsch aufzeigen, was die SPD für ihre Wählerinnen und Wähler in diesen 4 Jahren geliefert hat.

Die Reihe umfasst die Themen, Familie, Arbeit, Klima, Wohnen, Gesundheit, Pflege, Rente, Kommunen, Europa. Starten werden wir die Reihe mit dem Thema Familie.

Wer jeden Tag zur Arbeit geht, verdient für seine Leistung eine gute Bezahlung und Anerkennung. Wir sorgen für mehr Netto vom Brutto, setzen uns für ordentliche Löhne ein und schützen Beschäftigte besser vor Ausbeutung. Um die Beschäftigten von heute für die Arbeit von morgen fit zu machen, rücken wir die Weiterbildung in den Mittelpunkt.

Mehr Netto – der Soli ist weg

Wir haben Beschäftigte und ihre Familien bei Steuern und Abgaben entlastet und die Leistungen für Eltern mit Kindern erhöht. So haben wir die Grundfreibeträge in der Einkommensteuer erhöht und die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen. Zudem ist zum 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler:innen weggefallen – außer bei Spitzen-verdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise.

Bessere Löhne in sozialen Berufen

Pfleger:innen haben mehr Respekt verdient. Deshalb werden Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch dann als solche zugelassen werden, wenn ihre Beschäftigten auch tariflich bzw. nach Arbeitsvertrags-richtlinien des kirchlichen Bereichs entlohnt werden.

Besserer Schutz von Beschäftigten

Wir haben in der Fleischindustrie für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz gesorgt: Wir machen die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Außerdem gilt in der Fleischverarbeitung künftig ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch einen Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung. Auch der Ausbeutung von Beschäftigten in der Paketbranche haben wir einen Riegel vorgeschoben. Zudem haben wir neue Regeln beschlossen, die Beschäftigten mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf geben. Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, ist in der Arbeitslosenversicherung jetzt besser abgesichert. Es bekommt nun Arbeitslosengeld I, wer innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert war. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die  Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozial-versicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wurde erweitert.

Fit für die Arbeit von morgen

Sich immer wieder Neues anzueignen, ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Mit dem Qualifizierungs­chancengesetz erhalten Beschäftigte seit dem 1. Januar 2019 umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie vom digitalen Wandel betroffen sind oder sich in einem Beruf weiter-bilden wollen, in dem Fachkräftemangel herrscht. Die Unternehmen erhalten nach Größe gestaffelt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss. Weiterbildungs- und Qualifizierungs-beratung werden Bestandteil des Beratungsangebots der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz erhöhen sich die Zuschüsse, wenn viele Beschäftigte eines Unternehmens Weiterbildung benötigen oder wenn es eine Betriebs­vereinbarung zur beruflichen Weiterbildung bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Für Geringqualifizierte haben wir einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung eingeführt, damit sie einen Berufsabschluss nachholen können.

Aufstiegs-BAföG – berufliche Fortbildung fördern

Wir haben das Aufstiegs-BAföG reformiert – ein wichtiger Schritt, um die berufliche Aufstiegsfortbildung noch attraktiver zu machen  und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Besonders der Vollzuschuss zum Unterhalt ist uns wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieher:innen, die ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren.

Sozialer Arbeitsmarkt – Chancen für Langzeitarbeitslose

Zum 1. Januar 2019 wurde ein öffentlich geförderter sozialer Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten eingeführt. Das Prinzip: Arbeit fördern statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich dabei am Tarif- und nicht nur am Mindestlohn.

 

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