Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 „Erneuerbare Energien“

Veröffentlicht am 25.05.2015 in Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die SPD-Fraktion ist am Montag, den 11. Mai 2015 bei der Sondersitzung des Gemeinderates eine grundsätzliche Stellungnahme schuldig geblieben, da wir uns, im Gegensatz zu anderen Fraktionen, nicht in der Lage sahen, bereits am Montag zu den erst an diesem Abend vom Regionalverband, vom Büro Breunig und von den verschiedenen Bürgerinitiativen vorgetragenen Argumenten und Sachverhalten in einem bereits ausformulierten Textbeitrag Stellung zu beziehen. Dies möchten wir, nach intensiver Diskussion in der Fraktion, heute nachholen.

Wir haben unsere grundsätzliche Position zum Thema „Erneuerbare Energien“ und damit auch zur Energieerzeugung durch Windenergieanlagen bereits im Frühjahr 2012 deutlich gemacht und an dieser Position hat sich bis heute nichts geändert. Wir sehen nach wie vor, dass der durch eine breite gesellschaftliche Mehrheit getragene Atomausstieg sowie die Gefährdung unseres Klimas durch die intensive Nutzung fossiler Brennstoffe in Kohle- oder Gaskraftwerken, den Ausbau erneuerbarer Energieformen zwingend notwendig machen. Die regionale und regenerative Erzeugung von Energie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu der auch wir in Malsch stehen müssen!

 

Was im Speziellen die Energieerzeugung durch Windkraft angeht, so steht diese ganz besonders im Spannungsfeld von energiepolitischer Notwendigkeit auf der einen und der Belastung von Landschaft, Mensch und Natur auf der anderen Seite. Deshalb haben wir bereits 2012 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es unser Ziel ist, die Lebens- und Wohnqualität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht zu stark zu beeinträchtigen sowie möglichst wenig in die einzigartige Landschaft, die einen großen Erholungswert für Einheimische und Besucher aus der ganzen Region hat, einzugreifen. Auch an dieser Position hat sich bis heute nichts geändert.

 

Um diese unterschiedlichen Ziele und Interessen gegeneinander abzuwägen und um Wildwuchs zu verhindern waren wir damals der Meinung, dass die Gemeinde Malsch planerisch tätig werden muss. Daher hat der Malscher Gemeinderat  - übrigens einstimmig - die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans „Wind“ beschlossen und in Form von drei Bürgerinformationsveranstaltungen auch die Mitbürgerinnen und Mitbürger frühzeitig informiert und beteiligt. Als dann im Sommer 2012 bei der ersten Offenlage des Teilflächennutzungsplans massive Proteste aus der Bevölkerung laut wurden, haben große Teile des Gemeinderates plötzlich kalte Füße bekommen und haben das Flächennutzungsplanverfahren auf Eis gelegt. Doch während der Malscher Gemeinderat auf Zeit spielte, hat der Regionalverband diese Zeit genutzt, um das Regionalplankapitel Erneuerbare Energien fortzuschreiben. Hätten wir vor 2,5 Jahren unseren Teilflächennutzungsplan weiterentwickelt, so hätten wir damit auch noch Einfluss auf die Planung des Regionalverbandes nehmen können. Erste Gespräche von Malscher Fraktionsvertretern mit dem Regionalverband haben damals bereits stattgefunden. Doch die große Mehrheit des Gemeinderates wollte seine Gestaltungsmöglichkeiten einfach nicht nutzen. Welche Rolle dabei die bevorstehenden Bürgermeister- und Kommunalwahlen spielten, das zu beurteilen sei jedem selbst überlassen!

 

Die Fortschreibung des Regionalplankapitels Erneuerbare Energien befindet sich inzwischen in der 2. Offenlage und weist als Konzentrationszonen genau die Gebiete auf dem Hohlberg und Sulzberg aus, die kaum jemand ernsthaft mit Windenergieanlagen bebaut sehen möchte. Zu groß wäre hier an der Bergkante der Eingriff in das Landschaftsbild, zu groß wären hier die Belastungen für Mensch und Natur. Auch der Umweltbericht des Büros Breunig zeigt hier ein sehr großes Konfliktpotenzial auf. Diese Belastungen können und wollen auch wir als SPD-Fraktion nicht mittragen – in diesem Punkt bleiben wir unserer Stellungnahme aus dem Frühjahr 2012 treu!

 

Doch was können wir jetzt tun? Wir können natürlich als Gemeinderat eine entsprechende Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplankapitels formulieren und einreichen, so wie es heute auf der Tagesordnung steht. Dieser Stellungnahme, so wie sie jetzt als gemeinsamer Vorschlag von CDU und Freien Wählern vorliegt, können wir im Grundsatz zustimmen. Lediglich der 2. Absatz auf der 2. Seite gehört nach unserer Auffassung nicht in die Stellungnahme an den Regionalverband, da dieser nicht der Adressat ist. Es geht dabei um die Forderung, die Artenschutzrechtlichen Beobachtungen für ein weiteres Jahr weiterzuführen und gleichzeitig ein Fachbüro mit der Auswertung der Daten zu beauftragen. Wir bitten darum, über diesen Absatz getrennt abzustimmen, da wir uns sonst bei der Stellungnahme enthalten müssten. (Anmerkung: Die Stellungnahme wurde in der ursprünglichen Fassung mehrheitlich verabschiedet. Die SPD-Fraktion hat sich aus vorgenannten Gründen enthalten, trägt aber den größten Teil der Stellungnahme mit.) Letztlich gehen wir allerdings davon aus, dass der Regionalverband aufgrund dieser Stellungnahme seine Planungen nicht substantiell ändern wird, so dass wir für uns entscheiden müssen, wie wir weiter vorgehen.

 

Wir stehen an einer entscheidenden Weggabelung und müssen uns als Gemeinderat jetzt entscheiden, welchen Weg wir weitergehen wollen. Einer der beiden möglichen Wege wäre, unseren gemeindeeigenen Teilflächennutzungsplan fortzuschreiben. Dann hätten wir zwar die Möglichkeit Ausschlussgebiete festzulegen, an den Konzentrationsflächen und den vorgegebenen Dimensionen des Regionalverbandes kämen wir allerdings nicht mehr vorbei. Diese sind sozusagen gesetzt. Dieser Weg würde uns also nicht die Möglichkeit eröffnen Hohlberg und Sulzberg auszuschließen und mündet somit in einer Sackgasse – um im Bild zu bleiben.

 

Der zweite gangbare Weg wäre, keinen eigenen Teilflächennutzungsplan zu machen. Somit wäre die Errichtung von Windenergieanlagen nirgendwo ausgeschlossen sondern vielmehr nach §35 BauGB privilegiert. Für die Gemeinde bleibt dann noch als letzte Steuerungsmöglichkeit, von ihrem Recht als Grundstückseigentümerin Gebrauch zu machen und die gemeindeeigenen Flächen nicht für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Weil wir dies als letzte und einzige Möglichkeit sehen, die von uns nicht gewollten Flächen zu verhindern, stimmen wir dem Antrag der Freien Wähler zu, dass Flächen, die im Eigentum der Gemeinde Malsch stehen, sowohl im Wald als auch im Bereich der Feldflur nicht für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. (Anmerkung: Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und BfU/DIE GRÜNEN abgelehnt).

 

Wenn wir diesen zweiten Weg beschreiten und auf einen eigenen Teilflächennutzungsplan verzichten, dann besteht aus unserer Sicht allerdings auch keine Notwendigkeit weiterer artenschutzrechtlicher Gutachten auf Kosten der Gemeinde mehr, weshalb wir dem Antrag der Freien Wähler zu diesem Punkt auch nicht zustimmen können (Anmerkung: Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit von Freien Wählern und CDU gegen unsere Stimmen angenommen).

 

Des Weiteren halten wir einen Bürgerentscheid, wie er von der Fraktion BfU/DIE GRÜNEN ins Spiel gebracht wurde, nicht für zielführend. Denn nach fast 3 Jahren Bürgerprotest wissen wir, dass zumindest eine beachtliche Minderheit in der Bevölkerung keine Windenergieanlagen im Malscher Bergwald will und auch eine eventuelle Mehrheit könnte sich nicht einfach über deren Ängste hinwegsetzen. Dass der Protest gegen die Windenergie leider allzu oft die Grenzen der Sachlichkeit überschritten hat, muss zwar auch an dieser Stelle deutlich gesagt werden, darf aber letztendlich auf unsere Bewertung keinen Einfluss haben!

 

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